Rechtstipp: Reiserecht - Eine heiße Suppe ist etwas Feines und kein Anlass für ein Schmerzensgeld
Steuertipp: Unklare Satzung lässt Friedhofsgebühren schwinden
Rechtstipp: Unfallversicherung - Eine freiwillige Grippeschutzimpfung löst keinen Arbeitsunfall aus
Lässt sich ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber (hier von einem Krankenhausträger) kostenlos zur Verfügung gestellte Grippeschutzimpfung verabreichen, so handelt es sich nicht um einen "Arbeitsunfall", wenn sich Jahre nach der Impfung gesundheitliche Probleme bei dem Mitarbeiter ergeben, die sich als Folge der Impfe herausstellen. Die Berufsgenossenschaft müsse in einem solchen Fall keine Entschädigung leisten. Denn die Teilnahme an der Schutzimpfung war freiwillig. Weder aus einer Haupt- noch aus einer Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis ergab sich, dass er zur Teilnahme verpflichtet gewesen war. Das gelte auch dann, wenn er als Gastronomieleiter der Krankenhausküche tätig war. Der Mann hatte - anders als beispielsweise medizinisches Personal oder Pfleger/innen - keinen unmittelbaren Kontakt zu Patienten des Krankenhauses. Es bestand kein erhöhtes Infektionsrisiko. (LSG Rheinland-Pfalz, L 2 U 159/20)