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Rechtstipp: Strafrecht - Auch "stecken gebliebener" Einbruch kann in den Bau führen
Auch wenn ein Einbruch in ein Einfamilienhaus "im Versuchsstadium stecken geblieben ist", kann eine "erhebliche kriminelle Energie" bei der Planung und gestarteter Ausführung zu einer Haftstrafe führen. In dem konkreten Fall vor dem Amtsgericht München ging es um einen Mann, der mit einem Komplizen über ein Dachfenster bereits ins Gäste-WC vorgedrungen und durch die Alarmanlage letztlich "verscheucht" worden war. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von knapp 4.000 Euro an dem Fenster. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe aus (von 1 Jahr und 8 Monaten) - ohne Bewährung. (AmG München, 854 Ls 266 Js 133457/21)