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Rechtstipp: Sozialhilfe - Die Anschaffung einer Waschmaschine ist aus dem Regelsatz anzusparen

14.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/10815

Eine Sozialhilfebezieherin hat keinen Anspruch auf einen separaten Zuschuss für eine Waschmaschine, wenn ihr Altgerät „den Geist aufgibt“. Die Anschaffung eines solchen Neugeräts müsse sie sich aus ihrem Regelsatz ansparen oder notfalls auf Darlehen des Sozialhilfeträgers zurückgreifen. In dem konkreten Fall vor dem Bundessozialgericht ging es um eine Rentnerin, die Sozialhilfe bezog und einen Zuschuss in Höhe von 99,90 Euro beantragte (die Differenz zur 299 € kostende Waschmaschine hatte sie unter anderem durch Gutscheine des Warenhauses beglichen.) Die gesetzlichen Bestimmungen sähen für solche Fälle keinen Zuschuss vor. (BSG, B 8 SO 1/21 R)

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