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Rechtstipp: (Schüler-)Unfallversicherung - Verschlucken auf einer Abschlussfeier ist "privat"
Verschluckt sich ein junger Mann, der seit seiner Kindheit unter spastischen Lähmungen leidet und auf den Rollstuhl angewiesen ist, auf einer Schulabschlussfeier an einem Stück Käse derart heftig, dass es zu ei-nem Atemwegsverschluss mit Herzatemstillstand und zu einem Hirnschaden mit späterem Wachkoma kommt, so muss die (Schüler-)Unfallversicherung das nicht als „Arbeitsunfall“ anerkennen. Das gelte auch dann, wenn die von der Schulleitung genehmigte und beaufsichtigte Schulabschlussfeier als Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zu sehen war. Das Verschlucken bei der Nah-rungsaufnahme an sich steht mit der versicherten Schülertätigkeit in keinem sachlichen Zusammenhang. (BSG, B 2 U 5/20 R)