Steuertipp: Auch Kryptowährung ist ein Wirtschaftsgut
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Rechtstipp: Schmerzensgeld - 7.000 Euro reichen für Verlust der Freizeitaktivität
Fährt ein Mann auf einem Rad- und Fußweg, reißt sich ein Hund los, der mit seinem Herrchen oberhalb dieses Weges unterwegs ist, und stürzt deswegen der Radler, so muss das Herrchen Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten. In dem konkreten Fall hatte sich der Fahrradfahrer am Arm und an der Hand verletzt und gab an, durch den Unfall einen "erheblichen Verlust" an Lebensqualität erlitten zu haben. Diesen sprach ihm das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Blick auf das nicht mehr auszuführende sportliche Fahren auch zu (in Höhe von 7.000 €, gefordert hatte der Mann 15.000 €). Gutachterlich nicht bestätigt wurde die Aussage des Verletzten, er leide seit dem Unfall an Schmerzen bei alltäglichen Abläufen wie dem An- und Ausziehen. (OLG Frankfurt am Main, 11 U 89/21)