Steuertipp: Auch wenn der Dachboden nicht erwähnt wird, "zählt" das Mietverhältnis
Rechtstipp: Nachbarrecht - Nur die eigene Auffahrt darf gefilmt werden
Rechtstipp: Scheidung - Pflegeaufwand und Verwurzelung entscheiden über den Verbleib in der Wohnung
Muss nach der Scheidung einer Ehe einer der beiden Gatten aus der gemeinsam bewohnten Ehewohnung ausziehen, so richtet sich die Entscheidung darüber, wen es trifft, „vorrangig danach, wer stärker auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist“. In dem konkreten Fall ging es um zwei Eheleute, die beide querschnittsgelähmt sind. Und obwohl der Mann wirtschaftlich bessergestellt ist, durfte er in der Wohnung bleiben. Das deswegen, weil er mehr pflegerische Hilfe benötigt als seine Ex. So muss er beim Gang zur Toilette unterstützt werden; seine Exfrau kann das ohne Hilfe. Der Mann ist wegen der erforderlichen Anwesenheit von Pflegern auf eine größere Wohnung angewiesen als sie. Auch spielte hier eine Rolle, dass es sich um das Elternhaus des Mannes handelte, in dem zudem sein Bruder lebte. Seine Verwurzelung an dem Ort war deutlich höher. (OLG Frankfurt am Main, 6 UF 42/22)