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Steuertipp: Kindergeld - Eine Erbschaft wird auch durch eine Privatrente nicht zu Einkommen
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Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - Die Oma besucht die Enkel nicht «steuerlich gefördert»
Rechtstipp: Rundfunkgebühr - Ohne Girokonto geht es auch bar
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nur diejenigen, die "nachweislich kein Girokonto eröffnen können", den Rundfunkbeitrag bar zahlen dürfen. Ansonsten sei der ausnahmslose Ausschluss von Bareinzahlungen (in dem konkreten Fall ging es um die Beitragssatzung beim Hessischen Rundfunk) rechtens und verstoße weder gegen Europäisches Recht noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. (BVwG, 6 C 2/21)