Steuertipp: Werbungskosten - Rein beruflich veranlasstes Verfahren kann Steuern sparen helfen
Steuertipp: Bei zwei Zahlungen in zwei Jahren gibt es keine Fünftel-Regelung
Rechtstipp: Rundfunkbeitrag - Bei Mitarbeiterleasing muss der Arbeitgeber zahlen
Stellt ein Kraftfahrzeughersteller seinen Mitarbeitern von ihm produzierte Autos im Rahmen eines Mitarbeiterleasings zur Verfügung, so muss er auch dann für die Fahrzeuge Rundfunkbeitrag abführen, wenn die Leasinggeberin ein verselbstständigtes Tochterunternehmen des Kfz-Herstellers ist. Sind die Fahrzeuge auf den Hersteller zugelassen, so ist er Beitragsschuldner für die Rundfunkgebühr. Es liege eine gewerbliche Nutzung vor, da die Mitarbeiter eine Pauschale zahlen und die Leasingmöglichkeit einen Anreiz für die Angestellten sowie einen Werbeeffekt darstelle. (Niedersächsisches OVG, 8 LB 2/22)