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Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Angehörige der Insassen der im Jahr 2015 auf dem Rückweg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellten Germanwings-Maschine kein Schmerzensgeld von der Lufthansa verlangen können. (Es stellte sich heraus, dass der psychisch kranke Co-Pilot den Absturz bewusst herbeigeführt hatte.) Die Airline sei der falsche Adressat für eine Klage, obwohl die Lufthansa das Zentrum betreibt, in dem die flugmedizinischen Sachverständigen tätig waren, die dem Co-Piloten die Fluglizenz ausgestellt hatten. Aber: „Die flugmedizinischen Sachverständigen handelten bei ihren Tauglichkeitsuntersuchungen in Ausübung eines öffentlichen Amtes“. Die Lufthansa habe keinen Zugang zu den flugmedizinischen Untersuchungen. „Deswegen kann nur der Staat oder die Körperschaft haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.“ (LG Frankfurt am Main, 2-24 O 109/19)