Steuertipp: Kindergeld - Aufgepasst mit dem Zweitstudium
Steuertipp: Ohne eigenen Zugang zum Flur gibts keine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer
Rechtstipp: Ob mit einer Niere Polizeidienst möglich ist, muss genau geprüft werden
Ist ein Polizist im Beamtenverhältnis auf Probe und muss ihm eine Niere aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden, so darf er nicht ohne Weiteres aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Ohne eine genaue Prüfung des Gesundheitszustandes und der daraus folgenden Einschränkungen sei das nicht rechtmäßig. Der Dienstherr könne nicht argumentieren, der Mann sei dienstunfähig und gesundheitlich nicht geeignet für den Polizeidienst. Der Zustand des Polizisten müsse „ausreichend individuell geprüft“ werden und es müsse per Sachverständigengutachten geklärt werden, ob er nicht doch Beamter auf Lebenszeit werden könne. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere beim Einsatz geschädigt werden könne, reiche nicht als Begründung gegen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses aus. (Niedersächsisches OVG, 36 L 220/22)