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Rechtstipp: Nachbarrecht - Nur die eigene Auffahrt darf gefilmt werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Installation einer Videokamera, die auch auf die Auffahrt des Nachbarn gerichtet ist, dessen Persönlichkeitsrecht verletzen kann. Das gelte nicht nur dann, wenn „tatsächlich Bilder aufgezeichnet werden“, sondern auch schon, wenn „der Nachbar aufgrund ernsthafter sowie greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte – wie etwa bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder einem zerrütteten Nachbarschaftsverhältnis – „befürchten muss, dass eine Überwachung stattfindet oder künftig stattfinden wird.“ (AmG München, 172 C 14702/17)