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Rechtstipp: Mietrecht - Hält der Lift nur auf Zwischenetagen, so liegt keine Modernisierung vor

03.07.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/26991

Hält ein neu in einem Mietshaus eingebauter Aufzug nur auf Zwischenetagen, so darf der Vermieter dafür keine Mieterhöhung durchsetzen. Dadurch liege eine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung nicht vor. Es liege keine Gebrauchswertsteigerung vor, wenn trotz des Lifts beispielsweise eine Mieterin immer noch elf Stufen bis zu ihrer Wohnung überwinden muss. Es liege keine Modernisierung vor, die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde. (LG Berlin, 64 S 126/22)

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