Steuertipp: Verschuldet die Erbin Verzögerungen nicht, so erhält sie die Erbschaftsteuer-Ermäßigung
Steuertipp: Auch «intern gekaufte» Darlehen dürfen die Abschreibung erhöhen
Rechtstipp: Mietrecht - An die Tochter darf die Wohnung überlassen werden
Überlassen Mieter die Wohnung ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung lediglich als Zweitwohnung, so darf der Vermieter deswegen nicht den Mietvertrag kündigen. Verfügen die Mieter weiterhin über einen Schlüssel zur Wohnung und stehen sie dem Vermieter stets als Ansprechpartner zur Verfügung, so kann der Vermieter nicht die Räumung und die Herausgabe der Wohnung verlangen. Es handele sich nicht um eine "vertragswidrige Überlassung an einen Dritten". Zur Familie des Mieters bestehe "eine enge, unter dem Schutz der Verfassung stehende persönliche Beziehung". (AmG Berlin-Mitte, 123 C 5105/19)