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Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Mietrecht - "Allgemeinstrom"...

Rechtstipp: Mietrecht - "Allgemeinstrom" ist keine gültige Kostenposition

05.09.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/19500

Stellt ein Vermieter einem Mieter eine Betriebskostenabrechnung aus, in der eine Position "Allgemeinstrom" erscheint, so ist dieser Kostenpunkt "formell unwirksam". Die Betriebskostenverordnung schreibt genau vor, welche Stromkosten für das Haus abgerechnet werden dürfen. Diese müsse auch so benannt werden. Dabei handelt es sich um Kosten für die Hausbeleuchtung (Außenbeleuchtung, Beleuchtung von Kellern, Böden, Fluren und Waschräumen sowie von Klingeln und Hausnummern). (AmG Hamburg, 49 C 149/22)

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