Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: "Lieblings-Kita-Platz" kann ...

Rechtstipp: "Lieblings-Kita-Platz" kann nicht erzwungen werden

22.09.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/19846

Ein Jugendamt hat nicht das Recht, eine private Kindertagesstätte dazu zu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Haben die Eltern einen von der Stadt angebotenen (rund 3 Kilometer von der Wohnung entfernt liegenden) Kita-Platz nicht angenommen, weil sie ihr Kind lieber in einer für sie günstigeren, privaten Einrichtung unterbringen wollen, so kann das nicht gegen den Willen der Privat-Kita geschehen. Die Eltern können das Jugendamt nicht „verpflichten“, den Platz in der bevorzugten Einrichtung „zu besorgen“. (VwG Münster, 6 L 558/23)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland