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Rechtstipp: Kündigung - Ein gefälschter Impfpass bringt das Aus
Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorlegt, dem darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. In dem konkreten Fall legte ein Mitarbeiter eines Küchenherstellers seinem Chef einen gefälschten Impfpass vor, der daraufhin die fristlose Kündigung aussprach. Und das zu Recht, so das Gericht. Der Mitarbeiter habe bewusst die gesetzliche Nachweispflicht missachtet. Eine Abmahnung war nicht nötig, weil der Mann "ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt hat". Dem Arbeitgeber sei die Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten. (ArG Düsseldorf, 11 Ca 5388/21)