Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Kündigung - Die Infos an den...

Rechtstipp: Kündigung - Die Infos an den Betriebsrat müssen absolut korrekt sein

18.01.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/14629

Wird einer Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma „verhaltensbedingt“ gekündigt, nachdem sie zunächst drei Abmahnungen (jeweils für Verspätungen) erhalten hat und nach der vierten Verspätung zu einem Personalgespräch gebeten wurde, in dem sie „uneinsichtig“ gewesen sein soll, so muss sie ihren Arbeitsplatz dennoch nicht räumen. Das gelte jedenfalls dann, wenn im Anhörungsschreiben für den Betriebsrat nicht stand, dass die Abmahnung nach der dritten Verspätung erst nach dem vierten Vorfall ausgesprochen worden ist und auch zwei andere Sachverhalte rund um die Verspätungen der Frau nicht ganz korrekt wiedergegeben beziehungsweise nicht erwähnt wurden. Damit sei die Kündigung wegen der fehlenden Informationen an den Betriebsrat unwirksam. (ArG Berlin, 41 Ca 4414/22)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland