Steuertipp: Frau und Kinder können die Steuerfreiheit für das Eigenheim nicht retten
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Rechtstipp: Krankenversicherung - Ein "Nichtarzt" wird auch nicht vergütet
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse nicht für Operationen leisten muss, die von einem „Nichtarzt“ durchgeführt worden sind, der sich seine Approbation erschlichen hatte. Das Krankenhaus, in dem der vermeintliche Arzt tätig war, kann die Leistungen nicht vergütet bekommen. Dieser Vergütungsausschluss gelte auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Die Kasse kann eine Erstattung der Vergütung für Behandlungen durchsetzen, an denen der Betrüger beteiligt gewesen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nun mal der Arztvorbehalt. Voraussetzung sei also nicht nur die Vorlage einer Approbation, sondern auch die fachliche Qualifikation als Arzt. (BSG, B 1 KR 26/21 R)