Steuertipp: Umsatzsteuer - Nach einer Wohnungsauflösung mit ebay-Geschäften ist zu schätzen
Steuertipp: Bei Leiharbeitsverhältnissen gibt es in der Regel nichts «Dauerhaftes»
Rechtstipp: Handy am Steuer - Bloßes Festhalten ist nicht strafbar, aber...
Hält ein Autofahrer während der Fahrt am Steuer sein Mobiltelefon lediglich in der Hand, so erfüllt das noch nicht den Tatbestand „Handy am Steuer“. Dafür müsse auch die Benutzung des Mobiltelefons dazukommen. Das bloße „in-die-Hand-nehmen“ des Handys (um es beispielsweise woanders hinzulegen), ist nicht strafbar Nutzung. Allerdings können aus der Art und Weise, wie das Handy gehalten wird, Rückschlüsse auf die Nutzung gezogen werden. (So sprechen zum Beispiel ein sekundenlanges Blicken auf das Display oder Wisch- und-Sprechbewegungen für eine Bedienung des Geräts.) (OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 102/19)