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Rechtstipp: Facebook - Ein Konto darf vorübergehend gesperrt werden - wenn die Daten "sicher" sind
Ist das Facebook-Konto einer Frau wegen „Verstößen gegen die Facebook-Standards“ gesperrt und deaktiviert worden, so kann die Frau nicht per Eilverfahren einen Anspruch auf Freischaltung durchsetzen. Dass sie - bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptverfahrens – die privaten Kontakte dort nicht pflegen könne, sei hinzunehmen. Ist es Facebook bereits untersagt worden, das Konto unwiederbringlich zu löschen, so hat es damit zunächst sein Bewenden. Die Frau habe darüber hinaus keine hinreichenden Gründe für ein „besondere Dringlichkeit ihres Anliegens dargetan“. Ein Verlust der von ihr benötigten und über ihr Konto abrufbaren Daten sei wegen des Löschungsverbots nicht zu befürchten. (OLG Frankfurt am Main, 17 W 8/23)