Steuertipp: Nur ein "verbindlicher Rabatt" kann eine "Verbindlichkeitsrückstellung" sein
Steuertipp: Auch fürs Klima werden dauerhafte Verluste nicht anerkannt
Rechtstipp: Eine Grundstückseigentümerin muss gegen Ratten vorgehen
Wird auf einem (Gewerbe-)Grundstück Rattenbefall von mehreren Anrainern beobachtet (unter anderem von der Leiterin einer benachbarten Kindertagesstätte und von einem Nachbarn, der ausgesagt hat, dass eine "unbekannte Person" die Schädlinge mit Futter und Getränke versorge), so muss die Eigentümerin des Grundstücks die Ratten von Profis bekämpfen lassen. Sie kann nicht argumentieren, "sie habe keine Ratten gesehen". Gibt es aktive und belaufene Rattenlöcher, so muss sie (hier zurecht vom Gesundheitsamt gefordert: innerhalb einer Woche) Fachkräfte mit der Bekämpfung beauftragen. Das gelte unabhängig vom Verschulden oder von einer Verantwortlichkeit. (VwG Berlin, 14 L 1235/22)