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Rechtstipp: Betriebsrat - Stellt der Arbeitgeber keinen Raum, so darf online beraten werden

11.10.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/3626

Hat ein Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, einen ausreichend großen Raum für Betriebsratssitzungen zur Verfügung zu stellen, der den Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entspricht, so dürfen die Betriebsräte Sitzungen online von daheim aus durchführen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, die Betriebsräte abzumahnen, die an der Online-Sitzung teilnehmen, und ihnen das Gehalt für die Zeit der Online-Konferenz zu kürzen. Ein solches Verhalten des Arbeitgebers ist eine "Behinderung der Mitglieder des Betriebsrats bei der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit". (ArG Köln, 18 BVGa 11/21)

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