Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Zivilrecht - Eltern dürfen das Facebook-Konto der toten Tochter einsehen
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Bei Gewerbeimmobilien muss genau hingeschaut werden
Rechtstipp: Betriebskosten - Der Mieter darf die Original-Belege einsehen
Rechnet ein Vermieter für mehrere Jahre die Betriebskosten mit den Mietern ab, so dürfen die verlangen, die Originalbelege dazu einzusehen. Es reiche nicht aus, wenn der Vermieter den Mietern lediglich Kopien der Belege zukommen lässt. Das bedeute im Umkehrschluss aber auch, so der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter keinen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, Kopien von den Belegen zugeschickt zu bekommen. (Der BGH machte deutlich, dass jeder Fall einzeln zu bewerten sei.) (BGH, VIII ZR 66/20)