Steuertipp: Umsatzsteuer - Eine unselbstständige Stiftung ist nicht pflichtig
Steuertipp: Der Alleinerziehenden-Freibetrag kann auch anteilig zustehen
Rechtstipp: Berufsunfähigkeitsversicherung - Ein selbstständiger Friseur wird nicht zum Telefonisten
Wird ein selbstständiger Friseurmeister berufsunfähig, weil er gesundheitliche Probleme an den Armen bekommt, so kann seine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von ihm verlangen, seine Tätigkeit derart umzustellen, dass er wieder in seinem Salon (mit-)arbeiten kann. Zwar sei eine solche Umorganisation grundsätzlich möglich, um eine Berufsunfähigkeit abzuwenden. Hat der Friseur jedoch mehr als 75 Prozent seiner Tätigkeit handwerklich gearbeitet, so sei es ihm nicht zumutbar, beispielsweise als Telefonist künftig Termine für den Salon abzustimmen. Dann sei von der eigentlichen Berufsausübung nichts mehr übrig. Die Versicherung muss eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen. (OLG Dresden, 4 U 1585/21)