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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Pauschale Behauptungen zu Überstunden zählen nicht

13.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/10809

Wenn ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden klagt, dann muss er die auch nachweisen können. Macht ein Auslieferungsfahrer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber 429 Überstunden geltend, und verlangt er diese bezahlt (hier forderte er mehr als 5.000 €), so muss er beweisen, dass diese Mehrarbeit auch tatsächlich geleistet worden ist. Er muss konkret darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet und welche Tätigkeit er ausgeübt hat, und dass die Ableistung der Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest diesem bekannt und von ihm gebilligt worden ist. Gab es im Betrieb eine technische Aufzeichnung der Stunden, von der der Fahrer behauptet, die darin aufgezeichneten Pausen hätten nicht genommen werden können, weil sonst nicht alle Auslieferungsaufträge geschafft worden wären, so reiche dies als Begründung nicht aus. (BAG, 5 AZR 359/21)

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