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Rechtstipp: Arbeitsrecht: Ob gesund in Quarantäne «geurlaubt» werden kann, entscheidet der EuGH
Musste ein Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub in Corona-Quarantäne verbringen (im Oktober 2020 war es noch so, dass auch dann eine „Absonderung“ vorgeschrieben wurde, wenn jemand lediglich Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte) und zieht der Arbeitgeber die Urlaubs-tage ab, so kann das rechtswidrig sein. Das Bundesarbeitsgericht legte einen solchen Fall jedoch dem Europäischen Gerichtshof mit der Frage vor, ob der Arbeitgeber nach Unionsrecht die Verpflichtung hat, den (bezahlten) Erholungsurlaub nachzugewähren, wenn der Mitarbeiter während des Urlaubs zwar nicht selbst erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte. (Nach deutschem Recht musste der Urlaub in einer solchen Konstellation nicht nachgewährt werden.) (BAG, 9 AZR 76/22)