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Rechtstipp: Arbeitsrecht - "Bezahlt frei" ist nicht gleich "arbeitsunfähig krank"

12.05.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/8255

Hat ein Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie laut Tarifvertrag Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage (hier konnten die Beschäftigten wählen zwischen „bezahlt frei“ oder „Zusatzgeld“), so ist dieser Anspruch nicht erfüllt, wenn er an zwei der festgelegten freien Tage arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitnehmer muss die freien Tage dann nachgewähren. Durch die bloße Festlegung der Tage sei der Anspruch nicht erfüllt. Die Zeit muss tatsächlich nutzbar sein, was einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit entgegenstehe. (BAG, 10 AZR 99/21)

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