Rechtstipp: Reiserecht/Verbraucherrecht - Ein "übergreifender" Streik ist vorhersehbar
Steuertipp: Kryptowährungen - Gewinne bei Verkauf innerhalb eines Jahres steuerpflichtig
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch in Corona-Zeiten kann der Chef das Homeoffice auflösen
Ein Arbeitgeber darf - auch in Zeiten von Corona - Mitarbeitern die Rückkehr aus dem Homeoffice vorschreiben. In dem konkreten Fall ging es um einen Grafiker, der im Homeoffice gearbeitet hatte und nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte, als sein Chef das rund drei Monate später anordnete. Musste er aber. Der Arbeitgeber dürfe den Arbeitsort nach billigem Ermessen bestimmen. Der Arbeitsort war weder im Arbeitsvertrag noch kraft späterer ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung auf die Wohnung des Arbeitnehmers festgelegt. Die allgemeine Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken und das allgemeine Infektionsrisiko am Arbeitsort und in der Mittagspause stehen nach Ansicht des Gerichts einer Verpflichtung zum Erscheinen im Büro nicht entgegen. (LAG München, 3 SaGa 13/21)