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Rechtsstreit um Rentenbesteuerung: Geht nach Karlsruhe

15.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12723-rentenbesteuerung

Langt der Fiskus bei Rentnern zwei Mal zu? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai 2021 in zwei Fällen beurteilt. Gegen die Gerichtsentscheidung haben beide Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, wie der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) mitteilt. Eines der beiden Beschwerdeverfahren unterstütze der BdSt als Musterklage, unterstreicht der Präsident des Vereins Reiner Holznagel.

Zunehmend mehr Senioren zahlten Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibe die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird, erläutert der BdSt. Eine Doppelbesteuerung liege vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu habe der BFH im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gebe es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb müsse die Politik jetzt nachbessern, so der Steuerzahlerbund.

Die beiden Ehepaare, die beim BFH die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten haben, hätten von den Urteilen selbst nicht profitiert, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung gesehen habe. Gegen diese Entscheidung hätten beide Paare nun beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisierten die Musterkläger, so der BdSt, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher komme es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden laut BdSt im Juni 20221 eingelegt. Zunächst müsse nun das BVerfG prüfen, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, sei offen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 14.07.2021

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