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Rechtsanwaltsfachangestellte: Rechtsanwaltskammern empfehlen deutlich höhere Azubi-Vergütung

07.08.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18826

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels empfehlen die meisten Rechtsanwaltskammern eine deutlich höhere Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Dies zeigen die aktuellen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer Übersicht veröffentlicht hat.

Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet im ersten Ausbildungsjahr 833 Euro, im zweiten Jahr 933 Euro und im dritten Jahr 1.031 Euro.

Laut BRAK sind die Empfehlungen weiterhin regional stark unterschiedlich.

Die Rechtsanwaltskammern seien für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung hätten insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 Prozent unterschritten, gelte dies nach der Rechtsprechung als unangemessen, so die BRAK. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung würden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden könnten dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 04.08.2023

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