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BdSt-Kritik an Tönisvorster Grundschule bestätigt sich
© Andrea Defeld/BdSt NRW

Rechnungsprüfungsamt zu Grundschule Tönisvorst

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 22.07.2025, Andrea Defeld

Im März 2025 berichtete der Bund der Steuerzahler NRW über die Kostenexplosion bei der Erweiterung der Off‘enen Ganztagsgrundschule an der Corneliusstraße in Tönisvorst. Die Kosten kletterten dort von 2,3 Millionen Euro auf mittlerweile mehr als neun Millionen Euro. Eigentlich sollte der Anbau im Sommer 2024 fertig sein, doch nach neuestem Stand könnte es Mai 2027 werden. Das Rechnungsprüfungsamt stellte bei einer Prüfung fest, dass die Stadt einen Kleinwagen bestellt und eine Oberklasse-Limousine geliefert bekommen hätte.

An der Grundschule fehlt es an Räumen für Betreuung und Unterricht, Spielflächen, Toiletten im OGS-Bereich und Platz in der Mensa. Schon 2018 hat die Stadt für die Schule einen dringenden Bedarf festgestellt. Leidtragende dieser Bauzeit- und Baukostenüberschreitung sind Kinder, Lehrer und Steuerzahler. Die Rechnungsprüfung fand in der Zeit von Februar bis März 2024 statt; zu einem Zeitpunkt, als die Baukosten noch bei 7,5 Millionen Euro lagen. Der BdSt NRW konnte jetzt in den Prüfbericht Einblick nehmen.

Erhebliche Defizite

In seinen ergänzenden Einschätzungen stellen die Prüfer als Gesamtbeurteilung fest, dass die Handhabung der Baumaßnahme durch die Verwaltung erhebliche Defizite aufwies. Im Wesentlichen bestätigen die Prüfer die Kritikpunkte des BdSt NRW. So hatte der BdSt NRW die unvollständige Kostenermittlung kritisiert. Auch die Prüfer bemängelten, dass lediglich die Herstellungskosten für den Baukörper ermittelt worden seien; die Kosten der Peripherie, wie beispielsweise Herrichtung der Außenanlagen, Gestaltung des Schulhofs etc. sowie die Kosten für die Möblierung des Erweiterungsbaus aber nicht berücksichtigt wurden. Dies führe zu einer Kostenschätzung, die nicht den tatsächlich zu erwartenden Kosten der Gesamtmaßnahme entsprach, so die Prüfer.

Kleinwagen vrs. Limousine

Hinzu komme, dass die Ursprungsplanung der Stadt vollständig von dem beauftragten Architekturbüro überarbeitet worden sei. Die Stadt habe einen Kleinwagen bestellt und eine Oberklasse-Limousine geliefert bekommen. Nicht jede Empfehlung des beauftragten Architekturbüros habe auch zwingend umgesetzt werden müssen wie z.B. die Auswahl des erheblich teureren Klinkers für den Erweiterungsbau. Die Verwaltung habe es versäumt, die Empfehlungen des Architekturbüros im Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit kritischer zu hinterfragen, klare Rahmenbedingungen zu setzen und ggfs. nachzusteuern. Dies sei teils auf Arbeitsüberlastung, teils auf unzulängliche Organisationsstrukturen sowie auf Angst vor der Übernahme von Verantwortung zurückzuführen. Auch der BdSt NRW hatte kritisiert, dass die Stadt einer teuren Luxusplanung der Architekten zugestimmt habe, beispielsweise bei der Auswahl von Materialen für die Dächer der Anbauten oder dem Lehmputz für die Wände.

Vernachlässigte Domumentation

Die Rechnungsprüfer stellten auch eine generelle Vernachlässigung der Dokumentationspflichten in der Verwaltung seit geraumer Zeit fest. Hierdurch würde es zunehmend schwierig, Entscheidungsprozesse und deren Ergebnisse nachvollziehbar und somit überprüfbar zu machen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt eine Projektgruppe für die Baumaßnahme und mahnt die Verwaltung, ihre Steuerungs- und Koordinierungsfunktion als Bauherrin künftig konsequenter und zielgerichteter wahrzunehmen.

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