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Rat sollte Grundsteuer-Erhöhung in Lindlar ablehnen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 20.03.2024, Joscha Slowik

Der Rat der Stadt Lindlar plant, die Grundsteuer B von 665 v. H. auf 925 v. H. zu erhöhen. Das führt zu einer Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert in einem offenen Brief an den Stadtrat, die Erhöhung abzulehnen.

Die Planungen des Rates in Lindlar zur deutlichen Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer nimmt der BdSt NRW mit Sorge zur Kenntnis. Insbesondere die geplante Erhöhung der Grundsteuer B von 665 v. H. auf 925 v. H. sowie die Erhöhung der Gewerbesteuer von 495 v.H. auf 515 v.H. "führt zu erheblichen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft", sagt Joscha Slowik, Referent für kommunale Haushalte beim BdSt NRW. Daher der Appell an den Stadtrat: Lehnen Sie die Erhöhung ab!

Die steuer- und finanzpolitischen Folgen für die kommunalen Haushalte, die durch die Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden, sind nicht zu verkennen. Auch die unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Familie kann nicht von der Hand gewiesen werden. Nichtsdestotrotz gilt: Auch die Kommunen müssen erhebliche Kraftanstrengungen zu nachhaltigen Finanzen sowie der Verträglichkeit der Abgaben leisten. Aus diesem Grunde empfehlen wir einen dauerhaften Konsolidierungsprozess.

Der BdSt NRW regt an, auf der Ausgabenseite nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. "Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürger und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt sein, derartige Steuererhöhungen zu vermeiden", so Slowik. Bereits gefundene Einsparmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.

Der BdSt NRW appelliert daher an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat:

  • Identifizieren Sie Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen diese um.
  • Passen Sie die Hebesätze nur nach dem Prinzip der ultima ratio an und senken diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.
  • Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfassend und vorab informiert werden.
  • Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vordergrund stehen. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren.
  • Die Verschuldung ist perspektivisch zu reduzieren, jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen.
     

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