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Rat sollte Grundsteuer-Erhöhung in Geseke ablehnen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.12.2023, Joscha Slowik

Die Wohnkosten in Geseke dürfen nicht weiter steigen. Deshalb appelliert der Bund der Steuerzahler NRW in einem offenen Brief an den Rat: Lehnen Sie eine Grundsteuer-Erhöhung ab!

Die Aufgabenlast und die Herausforderungen, vor denen alle Kommunen derzeit stehen, sind enorm. Auch die aktuellen Anstrengungen der Verwaltung und des Rates, Einsparungen vorzunehmen, erkennt der Bund der Steuerzahler NRW an. Trotzdem: "Eine Erhöhung belastet alle Menschen und Betriebe vor Ort", sagt Joscha Slowik, Referent kommunale Haushalte beim BdSt NRW.

Die Lösung für einen ausgeglichenen Haushalt darf nicht allein auf der Erhöhung der Grundsteuer fußen. "Steuererhöhungen dürfen immer nur das letzte Mittel der Wahl sein", so Slowik. Der BdSt NRW regt an, auf der Ausgabenseite nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. "Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürgerschaft und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Vermeidung von Steuererhöhungen sein.". Die bereits gefundenen Einsparmöglichkeiten müssten konsequent umgesetzt werden. 

Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat: 

  • Setzen Sie die vorliegenden Einsparvorschläge der Verwaltung konsequent um.
  • Identifizieren Sie weitere Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen diese um.
  • Orientieren Sie sich an den fiktiven Hebesätzen.
  • Passen Sie die Hebesätze nur nach dem Prinzip der ultima ratio an und senken diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.  
  • Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfassend und vorab informiert werden.
  • Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vordergrund stehen. Neue Investitionen sind auf das Notwendige zu beschränken. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren. 
  • Die Verschuldung ist perspektivisch wieder zu reduzieren; jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen. 

==> Der offene Brief an Bürgermeister und Rat
 

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