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Prüffelder
Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.
Die für das Kalenderjahr 2020 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen Prüffelder ergeben sich aus der beigefügten Tabelle (siehe unten). Sofern Ihr Fall von einem Prüffeld betroffen ist, reichen Sie bitte zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
"Sonstige Prüffelder" = das Finanzamt hat keine Prüffelder genannt