Schuldenspott im März
Sanierung des Römisch-Germanischen Museums
Prüffelder der NRW-Finanzämter
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat ihre jährliche Information über die Prüffelder in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern bekanntgegeben.
Das zentrale Prüffeld bezieht sich auf die Erklärungen von selbstständigen Steuerzahlern. Es handelt sich dabei um § 34 a Einkommensteuergesetz (EStG) „Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen“.
Daneben haben auch die einzelnen Finanzämter ihre dezentralen Prüffelder angegeben. Dabei handelt sich um die folgenden Themen, die zahlreichen Finanzämtern genannt wurden:
Begünstigung durch die energetische Gebäudesanierung (§ 35 c EStG)
steuerliche Begünstigungen bei Baudenkmälern (§§ 7 i und 10 f EStG)
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
Sonderabschreibung bei Wohnungsneubauten (§ 7b EStG)
Die aktuelle komplette Liste, die von der Steuerberaterkammer Düsseldorf veröffentlicht wurde, finden Sie auf unserer Internetseite www.steuerzahler.de/nrw