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Vorstandsmitglied Petra Ackmann (auf dem Foto zusammen mit BdSt-Präsident Reiner Holznagel) nimmt sich Zeit für die Beartuing der BdSt-Mitglieder
Vorstandsmitglied Petra Ackmann (auf dem Foto zusammen mit BdSt-Präsident Reiner Holznagel) nimmt sich Zeit für die Beratung der BdSt-Mitglieder
© Mummenhoff/BdSt

Progressionsvorbehalt: Bund der Steuerzahler Hamburg bietet Unterstützung für Mitglieder an

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 15.03.2021, Sascha Mummenhoff

Viele Arbeitnehmer:innen, die voriges Jahr unfreiwillig  in Kurzarbeit geschickt worden sind, sind aufgrund der aktuellen Berichterstattung verunsichert. Müssen sie aufgrund des Progressionsvorbehalts Steuern auf das Kurzarbeitergeld nachzahlen?
Der Bund der Steuerzahler Hamburg  weist darauf hin, dass nicht in jeder Konstellation eine Nachzahlung zu befürchten ist. "Dennoch verstehen wir, dass viele unserer Mitglieder verunsichert sind und Klarheit haben wollen", so Vorstandsmitglied Petra Ackmann. "Wir lassen unsere Mitglieder nicht allein.“ Deshalb bietet der BdSt seinen Mitgliedern eine erste Einschätzung an, ob sich eine Nachzahlung ergibt.
Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat und sicher gehen möchte, meldet sich bitte unter der Rufnummer 040 - 33 06 63 oder via E-Mail an [email protected], um einen Termin für eine Kurz-Einschätzung zu vereinbaren. Mitzubringen sind der Steuerbescheid 2019 und die Lohnsteuerbescheinigung 2020 (auch vom Ehepartner:in).

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