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Programm zur Altschuldentilgung in NRW unzureichend

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 30.06.2023, Philipp Sprengel, Joscha Slowik

Für ordentlich Furore hat die NRW-Landesregierung mit ihrer Mitteilung am 19.06.2023 gesorgt, nun die Altschuldenproblematik der Kommunen anzugehen. Seit vielen Jahren ist das ein Thema, welches Kommunen und Land umtreibt, aber nie wirklich angegangen wurde. Die Rede ist von rund 20 Milliarden Euro Kassenkrediten, die mit den Dispos der privaten Wirtschaft vergleichbar sind. Eine tatsächliche Unterstützung bei der Tilgung ihrer Altschulden erhalten die Kommunen durch das Land allerdings nicht, wenn die vorliegenden Pläne der Landesregierung umgesetzt werden.

Nach der Definition des Bundes haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktuell rund 19,7 Milliarden Altschulden. Altschulden sind nach Ansicht der Landesregierung Liquiditätskredite, die über eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohner hinausgehen. Betroffen davon sind 199 der insgesamt 427 Kommunen (inkl. Kreise).

Altschulden schränken Handlungsfähigkeit ein
Schon lange mahnt der BdSt NRW die Unterstützung der hochverschuldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen an. Die Altschulden stellen für viele Kommunen ein enormes Problem dar und schränken deren Handlungsfähigkeit ein. Unter anderem die Folgekosten der Verschuldung führen zum Verfall der kommunalen Infrastruktur, wie z. B. von Straßen, Schwimmbädern oder Schulen, weil finanzielle Mittel für die notwendigen Sanierungen durch die Zinsbelastungen fehlen. Vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge und dem Fakt, dass ein Großteil der öffentlichen Investitionen auf kommunaler Ebene stattfindet, muss eine baldige Lösung her. Deshalb befürwortet der BdSt NRW grundsätzlich die Initiative der Landesregierung zur Lösung der Altschuldenproblematik.

Letztlich weniger Geld für Kommunen
Das Land möchte Liquiditätskredite in Höhe von rund 9,85 Milliarden Euro von den hochverschuldeten Kommunen übernehmen. Hier fangen bereits die Fragen an. Von „Übernehmen“ seitens des Landes kann nämlich nicht gesprochen werden. Der Schuldendienst soll im Gemeindefinanzierungsgesetz durch einen sogenannten Vorwegabzug bei dem Anteil der Kommunen an der Grunderwerbsteuer verankert werden. Lediglich, wenn der Anteil nicht 460 Millionen erreicht, würde das Land auf diesen Betrag aufstocken. Das heißt, dass das Geld, welches zum Schuldendienst verwendet wird, sowieso den Kommunen zukommen würde. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen würden somit in den nächsten Jahren deutlich weniger Geld als jetzt zur Verfügung haben.
 

Kommunale Schuldenbremse
Die andere Hälfte der Altschulden soll nach den Plänen der Landesregierung vom Bund übernommen werden. In der Mitteilung spricht das Land davon, in Vorleistung zu gehen und der Bund müsse nun nachziehen. Der Bundesfinanzminister hat bereits den aktuellen Plänen der Landesregierung eine Absage erteilt. Er lehnt eine Beteiligung aller Kommunen an der Schuldentilgung ab. Außerdem wird auf Bundesebene konstatiert, dass eine Übernahme der Altschulden mit der Verankerung einer kommunalen Schuldenbremse im Grundgesetz einhergehen sollte. Der BdSt befürwortet eine solche Schuldenbremse. Diese sollte jedoch so ausgestaltet werden, dass keine notwendigen Investitionen verhindert werden. Zuvor sollte die Landesregierung eine Genehmigungspflicht für die Aufnahme von Liquiditätskrediten einführen. Diese würde einen zusätzlichen Anreiz zum nachhaltigen Haushalten für die Kommunen bedeuten. In nahezu allen anderen Bundesländern besteht eine solche Genehmigungspflicht bereits.

Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-grüne Koalition angekündigt, selbst einen Altschuldenfonds einzurichten, wenn eine gemeinsame Entlastung mit dem Bund nicht 2022 realisiert werden kann. Folglich sollte das nun auch geschehen. Wie zum Beispiel in Hessen, sollte die Ausgestaltung der Schuldentilgung einen Beitrag des Landes und der verschuldeten Kommunen umfassen. Diese so ausgestaltete Altschuldenlösung sollte aus Sicht des BdSt NRW außerdem die Übernahme des Zinsänderungsrisikos durch das Land und einen Tilgungsplan beinhalten. Nur so kann den hochverschuldeten Kommunen langfristig und nachhaltig geholfen werden.

Forderungen des BdSt NRW
In der Summe ist der Vorschlag von der Landesregierung noch keine tragfähige Lösung und mit sehr vielen Fragen versehen.

  • Der Bund der Steuerzahler NRW fordert die schwarz-grüne Koalition auf, ein umfassendes und nachhaltiges Konzept zum Abbau der kommunalen Altschulden vorzulegen, das nicht zu Lasten aller Kommunen ausgestaltet ist. Finanzstarke und sparsame Kommunen sollten nicht durch die hohen Schulden anderer Kommunen durch das Land finanziell benachteiligt werden.
  • Für eine hilfreiche Entlastung der hochverschuldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen muss die Landesregierung mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen und nicht in diesem Maße bei den Geldern für die Kommunen kürzen.
  • Klar ist aber auch, dass die Lösung kein Anreiz für die hochverschuldeten Kommunen bedeuten darf, nach der Entschuldung wieder neue Kredite aufzunehmen. Um dies zu verhindern, sollte das Land eine Genehmigungspflicht für die Aufnahme von Liquiditätskrediten durch die Kommunen einführen. Diese gab es bis in die 1990er Jahre und war ein geeignetes Instrument, den Umfang der Kassenkredite zu begrenzen.

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