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Privatnutzung von Firmenwagen- Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 25.11.2009

Ausgangsbasis für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Listenpreis), Autohändler bieten ihre Fahrzeuge jedoch oft unter dem Listenpreis an.

Der BdSt schlägt vor, dass nur der Angebotspreis eines ortsansässigen Händlers als Bemessungsgrundlage für die Höhe des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Firmenwagen herangezogen wird und nicht der Listenpreis.

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