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Privat oder geschäftlich – wann sich das Auto steuerlich lohnt

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 05.06.2025, Sascha Mummenhoff

Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte wissen, wie sich das eigene Auto steuerlich absetzen lässt – und dabei kein Geld verschenken. 
In der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“ erklären Petra Ackmann, Steuerpolitische Sprecherin des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., und BdSt-Landesvorsitzender Sascha Mummenhoff, worauf es für Angestellte und Selbstständige ankommt.

 

Viele Arbeitnehmer nutzen täglich ihren privaten Pkw – sei es für den Arbeitsweg oder für Kundentermine. „Was viele nicht wissen: Dienstreisen mit dem privaten Auto lassen sich mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerlich absetzen“, erklärt Petra Ackmann. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Weniger günstig fällt dagegen die Pendelstrecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte aus: Hier greift die Entfernungspauschale, die nur die einfache Strecke berücksichtigt – mit 30 Cent pro Kilometer bis zum 20. Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.
Auch Fahrten zu Fortbildungen oder zu Kundenterminen können angesetzt werden – sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. „Gerade bei regelmäßigen Außenterminen kann sich das in der Steuererklärung schnell bemerkbar machen“, betont Sascha Mummenhoff.
Für Selbstständige stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. „Wer sein Auto zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzt, sollte das prüfen“, so Ackmann. In diesem Fall lassen sich nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch laufende Ausgaben wie Reparaturen, Versicherungen oder Abschreibungen steuerlich geltend machen.
Allerdings ist Vorsicht geboten: „Die private Nutzung muss dann korrekt erfasst werden – entweder über ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch oder per Ein-Prozent-Regelung“, erklärt Ackmann. Letztere führt dazu, dass monatlich pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Wer das Fahrzeug einmal dem Betriebsvermögen zugeordnet hat, kann diese Entscheidung nicht ohne Weiteres rückgängig machen – auch beim späteren Verkauf sind steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Die neue Folge von „Die Steuerklärer“ zeigt: Steuerlich kann das Auto ein Vorteil sein – wenn man die Regeln kennt. Ob Dienstwagen, Fahrtenbuch, E-Auto oder Benzinkarte – die Episode liefert praxisnahe Tipps und macht auf typische Stolperfallen aufmerksam.

Hier geht es zum Podcast:
anchor.fm/bdst-hh

Der BdSt-Podcast „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music verfügbar. In der Mediathek finden sich auch alle bisherigen Episoden – von der Grundsteuerreform über Steuertipps für Studierende bis hin zur Besteuerung von Mieteinnahmen.

 

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