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Praxisgemeinschaft: Buchführungs- und Abrechnungsleistungen an die Gesellschafter nach alter Rechtslage nicht steuerbefreit
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen dreht sich um den Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung bis zum 31.12.2019. Geschäftsführungsleistungen eines Gesellschafters an eine Praxisgemeinschaft sind danach nicht ohne Weiteres Leistungen der Praxisgemeinschaft an ihre Gesellschafter.
Leistungen im Rahmen der Praxisorganisation und der Erstellung von Arztberichten, Reinigungsleistungen sowie die Durchführung von Kursen zur Schmerzbewältigung und Muskelentspannung könnten nach § 4 Nr. 14 Buchts. d UStG alter Fassung (a.F.) steuerbefreit sein. Buchführungs- und Abrechnungsleistungen der Praxisgemeinschaft an die Gesellschafter seien indes nicht nach § 4 Nr. 14 Buchts. d UStG a.F. steuerbefreit.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Diese läuft beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen XI R 37/21.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2021, 5 K 62/19, nicht rechtskräftig