Das Berlin/Bonn-Gesetz gehört abgeschafft!
Staat will Forschungsvorhaben fördern
Pilotprojekt Vereinfachte Steuererklärung für Senioren gestartet
Formulare ab Mai erhältlich
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten Senioren ab 2. Mai 2019 ein vereinfachtes Formular für die Steuererklärung an. Das Pilotprojekt richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre in den genannten Bundesländern, bei denen dem Finanzamt ohnehin viele steuerlich relevante Informationen vorliegen. So hat das Finanzamt z. B. bereits Informationen zu den Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen. Auf dem neuen zweiseitigen Papiervordruck können Senioren dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen. Das neue Formular „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ finden Sie z. B. online unter https://mdf.brandenburg.de.
Aber Achtung: Wenn noch zusätzliche Einkünfte wie z. B. aus Vermietung oder einer Nebentätigkeit vorliegen, müssen die umfangreichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden. Es ist also ratsam, vorab genau zu schauen, ob alle Angaben in die verkürzten Formulare passen. Denn es wäre ärgerlich, wenn Ausgaben nicht geltend gemacht werden, weil das verkürzte Formular diese Posten nicht abfragt.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 sind auch Senioren verstärkt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, denn seitdem werden Renten nachgelagert besteuert. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen die Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgesetzt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Je nachdem, seit wann die Rente gezahlt wird, gilt ein unterschiedlicher steuerpflichtiger Anteil. Bei Senioren, die beispielsweise ab dem Jahr 2019 eine Rente erhalten, beträgt der steuerpflichtige Anteil 78 Prozent. Wer 2005 oder früher in Rente ging, konnte noch die Hälfte seiner ersten vollen Jahresbruttorente steuerfrei erhalten.
Tipp: unsere Broschüre "Senioren und Steuern" können Sie hier kostenfrei bestellen.