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Pflichtveranlagung nach § 46 EStG und nach § 56 EStDV; Nicht-Veranlagungsbescheinigung nach § 44a EStG

Stellungnahmen & Eingaben / Ruheständler 09.06.2010

Durch die Anknüpfung an die Verwirklichung unterschiedlicher Tatbestände für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung und dem Unterlassen des Steuerabzugs von Kapitalerträgen entsteht eine Diskrepanz. Um Steuerzahlern, bei denen mit keiner Einkommensteuerschuld zu rechnen ist, die Anfertigung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu ersparen, sollten die Voraussetzungen für die Erteilung einer NV-Bescheinigung entsprechend angepasst werden. Eine diesbezügliche Änderung regt der Bund der Steuerzahler Deutschland gegenüber dem BMF an.

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