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Pflegeheimkosten bei Ehegatten

Presseinformation / Steuertipps 06.12.2017

BFH entscheidet: Finanzamt darf doppelt kürzen

Löst ein Ehepaar seinen Haushalt auf und zieht aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim, können die Heimkosten bei der Steuer abgesetzt werden. Dabei muss sich das Paar aber die ersparten Kosten für den eigenen Haushalt anrechnen lassen – und zwar bei jedem Ehegatten, so der Bundesfinanzhof. Die vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage hatte dagegen zum Ziel gehabt, die Haushaltsersparnis nur einmal abzuziehen. Dem ist das Gericht zwar nicht gefolgt – wichtig war das Verfahren dennoch, um die Rechtslage eindeutig zu klären. Der Bundesfinanzhof hat zu dem Fall heute eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Im Einzelnen: Steuerzahler, die aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim leben, können die Kosten für das Heim in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wird im Zusammenhang mit diesem Umzug der frühere Haushalt aufgelöst, kürzt das Finanzamt die abziehbaren Ausgaben um die Haushaltsersparnis. Damit sollen die Aufwendungen, die sich der Steuerzahler für das Unterhalten eines eigenen Hausstandes erspart, berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren berechnen die Finanzämter die Haushaltsersparnis zweimal, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird. Diese Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt (Az.: VI R 22/16). 

Der konkrete Fall

Die Kläger sind verheiratet und wohnten seit Mai 2013 aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim, da die Klägerin nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage war, selbstständig einen Haushalt zu führen. Ihr Ehepartner war bereits pflegebedürftig (Pflegestufe 2). Der bisherige Haushalt der Eheleute wurde aufgelöst. Die Kosten für die Heimunterbringung machte das Paar in der Einkommensteuererklärung abzüglich einer einfachen Haushaltsersparnis geltend. Das Finanzamt reduzierte die abzugsfähigen Kosten jedoch bei jedem Ehepartner um die Haushaltsersparnis, sodass nur noch ein geringer Teil der Pflegeheimkosten steuerlich anerkannt wurde.

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