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Personennahverkehr: Erfasst auch bestimmte IC/ICE-Verbindungen

15.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20933

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Rz. 8 seines Schreibens vom 15.08.2019 (IV C 5 - S 2342/19/10007 :001) neu gefasst. Es führt damit zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) zunächst aus, dass zum öffentlichen Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr gehört, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

Als öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG gölten aus Vereinfachungsgründen alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr im Sinne der Rz. 7 sind und nicht unter Rz. 3 fallen. Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liege weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt nach dem aktuellen BMF-Schreiben insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen. Das Schreiben sei in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 07.11.2023, IV C 5 - S 2342/19/10007 :009

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