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Pensionsvorsorge dringend reformbedürftig

Bund der Steuerzahler Hessen e. V. / Presseinformation 22.05.2018

Bisherige Maßnahmen reichen nicht aus / Versorgungssicherungsgesetz nur erster kleiner Schritt / Auch beim Anstieg der Pensionslasten muss gegengesteuert werden

Als erfreulich wertet der BdSt Hessen, dass sich der Hessische Landtag endlich mit Sicherungsmaßnahmen für die Pensionsverpflichtungen beschäftigt. Der jetzt von der Landesregierung eingebrachte Entwurf eines Versorgungssicherungsgesetzes ziele zwar in die richtige Richtung, sein Lösungsansatz werde dem bestehenden Reformbedarf aber in keiner Weise gerecht. Schließlich handele es sich um Zahlungsverpflichtungen von deutlich über 80 Milliarden Euro, die bislang lediglich mit einer Versorgungsrücklage von weniger als vier Prozent abgesichert seien.

„In den letzten Jahrzehnten haben die politisch Verantwortlichen die enorm ansteigenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen verdrängt, eine Personalpolitik ohne Rücksicht auf nachfolgende Generationen betrieben und nur völlig unzureichende Maßnahmen zur Vorsorge getroffen. Es wird Zeit, dass sich dies ändert“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Wenn das Land seine gesetzliche Zuführung zum Sondervermögen nun auf 167 Millionen Euro pro Jahr anhebe, werde damit trotz einer jährlichen Dynamisierung um zwei Prozent noch nicht einmal das viel zu bescheidene Ziel abgesichert, bis zum Jahr 2030 zumindest eine zehnprozentige Deckung der Pensionsverpflichtungen zu erreichen. Dazu müsste zumindest auch die bisherige freiwillige Rücklage verpflichtend im Gesetz verankert werden. Doch laut Begründung des Gesetzentwurfs wäre selbst bei einer Zuführung von 334 Millionen Euro pro Jahr und einer jährlichen Steigerung um zwei Prozent nach zwölf Jahren lediglich ein erster Schritt hin zu einer angemessenen Deckungsquote getan, dem weitere folgen müssen.

„Die Politik muss aber nicht nur das Absicherungsvermögen stärker anheben, sondern auch den Anstieg der Pensionslasten bremsen. Dazu sollte der seit dem Haushalt 2017 eingeschlagene Weg, die Anzahl der Landesbeamten deutlich zu steigern, wieder rückgängig gemacht werden. Außerdem sollte unbedingt analog zur Rentenversicherung auch bei den Pensionen ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt werden“, so Papendick abschließend.

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