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Pauschbeträge für Sachentnahmen und weitere Kennzahlen zum Eigenverbrauch

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 03.02.2011

Das Bundesministerium der Finanzen legt regelmäßig für bestimmte Gewerbezweige (z.B. Bäcker, Metzger) pauschal fest, wie hoch ihr Eigenverbrauch ist. Diese Pauschbeträge sind für die Berufsgruppen von großer Bedeutung, da sie für die Einkommensbesteuerung als auch für Umsatzsteuer Verwendung finden. Der Bund der Steuerzahler fragt nach, wie diese Pauschbeträge ermittelt werden und ob es noch für weitere Branchen „interne“ Kennzahlen gibt (z.B. für das Friseurhandwerk).

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