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Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen: Gesetz tritt in Kraft
Das vom Bundesjustizministerium vorgelegte und vom Bundestag am 11.05.2023 beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes tritt am 22.06.2023 in Kraft. Die Richtlinie war bis zu diesem Tag in das deutsche Recht umzusetzen. Dies meldet das Bundesjustizministerium (BMJ).
Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union (EU) entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (so genanntes public Country by Country Reporting on Taxes).
Darüber hinaus werden laut BMJ im Handelsgesetzbuch punktuelle weitere Änderungen vorgenommen. In das Gesetz seien zudem auch eilbedürftige Änderungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes aufgenommen worden.
Bundesjustizministerium, PM vom 21.06.2023