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Nullsteuersatz für Umsätze mit Photovoltaikanlagen: Steuerberaterkammer sieht noch Klärungsbedarf
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz – UStG) Stellung genommen. Ihrer Meinung nach enthält der Entwurf wichtige Klarstellungen und beantwortet praxisrelevante Anwendungsfragen, auf die auch die BStBK hingewiesen habe. Die Ausführungen zu den Belegenheitsvoraussetzungen, zur Reichweite der gesetzlichen Fiktion des § 12 Absatz 3 Nr. 1 Satz 2 UStG sowie die Erläuterungen zu dem Begriff des Betreibers einer Photovoltaikanlage oder zur unentgeltlichen Wertabgabe wiesen bereits in die richtige Richtung.
Gleichwohl, so die BStBK, bestehe für die Praxis in Bezug auf die neu eingeführten umsatzsteuerlichen Regelungen noch weiterer dringender Klarstellungsbedarf, um den der Entwurf entsprechend ergänzt werden sollte. Dringend notwendig seien etwa Ausführungen zum Anwendungszeitpunkt der Neuregelung und eine Nichtbeanstandungsregel hinsichtlich der Nachweispflichten des Verkäufers einer Photovoltaikanlage.
Die BStBK regt zudem an, das Schreiben um die ertragsteuerlichen Aspekte zu erweitern.
Die ausführliche Stellungnahme kann auf den Seiten der BStBK (www.bstbk.de) eingesehen werden.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 03.02.2023