Artikeldienst 08/2022
Förderprogramm für Balkonkraftwerke: Gut gemeint ist nicht gut gemacht!
NRW soll Länderöffnungsklausel für die Grundsteuer nutzen
Der BdSt NRW plädiert in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Landtag dafür, sich für ein einfacheres Grundsteuermodell einzusetzen.
„Das Land Nordrhein-Westfalen soll sich bei der Grundsteuerreform für ein Flächenmodell entscheiden“, empfahl Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, in der Anhörung am 25. August 2022. Insofern begrüßt der Verband den Gesetzentwurf der FDP, der sich am hessischen Grundsteuermodell orientiert. „Wenn Grundstück und Wohnfläche mit einem einheitlichen pauschalierten Wert berechnet werden und Alter und Baujahr des Gebäudes außen vor bleiben, würde sich die Erhebung deutlich vereinfachen und zudem gerechter und transparenter werden“, so Steinheuer. Er befürchtet zahllose Rechtsstreitigkeiten, die besonders bei der Anwendung der bisherigen Vorgaben der Finanzverwaltung für die Bodenrichtwerte zu erwarten sind.
Ein Flächenmodell beseitigt die Mängel des Bundesmodells, bei dem der Bodenrichtwert und das Alter des Gebäudes eine erhebliche Rolle spielen. Am nachfolgenden Beispiel wird dies deutlich: Zwei Grundstücke von jeweils 450 qm sind mit einem Einfamilienhaus, Wohnfläche jeweils 130 qm, bebaut. Die Grundstücke liegen in einer Kommune mit der Mitniveaustufe 2, z.B. Gelsenkirchen. Für beide beträgt der Bodenrichtwert 250 Euro je qm. Der Unterschied: Die vierköpfige Familie A hat das Haus 2020 gekauft. Baujahr des Hauses 1978. Zwischenzeitlich sind die üblichen Renovierungen angefallen. Die vierköpfige Familie B hat auf ihrem Grundstück 2020 ein Haus neu gebaut.
Nach der Bewertung durch das Finanzamt beträgt der Grundsteuermessbetrag für die Familie A 72,60 Euro und für die Familie B 111,79 Euro. Bei einem Hebesatz von aktuell 675 % in Gelsenkirchen zahlt Familie B 264,49 Euro mehr Grundsteuer. „Mit welcher Berechtigung eine so große Spreizung zustandekommt, erschließt sich uns nicht, da alle Mitglieder beider Familien die zur Verfügung gestellten Leistungen der Kommune gleichwertig in Anspruch nehmen können“, sagte Steinheuer.
Der Bund der Steuerzahler NRW fordert, die bereits gestartete Grundsteuererklärungskampagne fortzusetzen und die bisher erhobenen Daten für die Neufestsetzung zu nutzen. Zudem sollte der FDP-Vorschlag um eine Komponente zur Flächenbegrenzung bei Wohngrundstücken ergänzt werden. Mittelfristig sollte die Grundsteuererhebung reformiert werden. Neben reinen grundstücksbezogen Bemessungsgrundlagen muss eine moderne Grundsteuer auch personenbezogen Elemente umfassen. Eine solche Erhebung würde dem Äquivalenzprinzip gerecht.