Nr. 55 - Die steuerliche Selbstanzeige
Nr. 57 - Scheidung und Steuern
Nr. 56 - Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten
Hat der Steuerzahler für Reparaturen im Haushalt einen Handwerker beauftragt, kann er im Rahmen von sog. haushaltsnahen Handwerkerleistungen den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen und zwar unabhängig davon, ob er Wohnungseigentümer oder Mieter ist. Seit 2020 gibt es noch eine weitere Möglichkeit Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich geltend zu machen, wenn es sich um bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an einer eigengenutzten Immobilie handelt. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, darüber gibt der Ratgeber Auskunft.
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